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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katholischen Erwachsenenbildung Straubing-Bogen e.V.

  1. Alle von der Katholischen Erwachsenenbildung Straubing- Bogen e.V. angekündigten Veranstaltungen sind öffentlich, jedermann zugänglich und nicht an eine Mitgliedschaft  oder religiöse Zugehörigkeit gebunden.
  1. Anmeldung: Zu allen Kursen, Seminaren und Fahrten ist eine Anmeldung erforderlich. Sie kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Verbunden mit der Anmeldung ist die Anerkennung der Geschäftsbedingungen der KEB und  der mit ihr zusammenarbeitenden Firmen. Diese sind im Programm der KEB abgedruckt.  Bei Programmänderungen, Kurs-, Seminar– oder Fahrtausfällen  erfolgt  eine Benachrichtigung.
  1. Kursgebühren / Bezahlung: Die Bezahlung kann nur über das Einzugsermächtigungsverfahren  erfolgen oder bei Kursbeginn (falls angegeben). Bei Rücklastschriften wegen fehlerhafter Angeben werden die Bankgebühren (bis zu 6.-€) erhoben. Die Abbuchung der Gebühren erfolgt dann, wenn feststeht, dass die betr. Veranstaltung stattfindet.
    Materialkosten, Aufwändungen für Arbeitsunter
    lagen u.ä. sind grundsätzlich bei Kurs- oder Veranstaltungsbeginn in bar zu entrichten. Rückerstattungen von Gebühren für einzelne Kurs- oder Seminartage sind  nicht möglich.
  1. Ermäßigungen:  Im Hinblick auf die knappe Kalkulation unserer Veranstaltungen  werden Ermäßigungen  grundsätzlich nicht gewährt (auch nicht im Rahmen des Straubing-Passes).
  1. Mindestteilnehmerzahl :  Eine Veranstaltung findet statt, wenn die Anmeldungen die Mindestzahl erreichen. Bei einer geringeren Zahl  als der im Normalfall vorgesehenen 10 Teilnehmer kann eine Veranstaltung nur durchgeführt werden, wenn alle Teilnehmer mit einer Kürzung der Einheiten oder einer entsprechenden Erhöhung der Teilnehmergebühr  einverstanden sind.
  1. Rücktritt: Abmeldungen bei Kursen oder Seminaren müssen bis spätestens 8 Tage vor Beginn erfolgen, ansonsten ist die volle Kursgebühr fällig. Es erfolgt dann auch keine Rückerstattung von Teilnehmergebühren. Ersatzpersonen können in die Verpflichtungen des/der Angemeldeten  eintreten. Das Gleiche gilt  auch bei  Abbruch eines Kurses oder Seminars. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung  des Vorsitzenden. Bei einer Erstattung der Kursgebühr wegen rechtzeitiger Abmeldung  fallen 5.- € Verwaltungskosten an.
  1. Ausfälle und Änderungen:  In beiden Fällen erfolgt telefonische oder schriftlicheVerständigung. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  1. Haftung: Wenn die KEB Straubing-Bogen e.V. als Veranstalter auftritt, übernimmt sie keinerlei Haftung bei Personen- oder Sachschäden. Davon unberührt bleiben Ansprüche gegenüber Dritten.
  1. Tages- und Halbtagesfahrten, mehrtägige Fahrten: Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Es erfolgt die Zusendung einer Teilnahmebestätigung nach Eingang der Vorauszahlung. Falls die Fahrt ausgebucht oder die angegebene Teilnehmerzahl erreicht ist, erfolgt eine Benachrichtigung oder auf Wunsch die Aufnahme auf eine Warteliste. Für die Vorauszahlung und die restlichen Fahrtkosten ist eine Bankeinzugsermächtigung notwendig. Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Absprachen sind mit der Geschäftsstelle möglich.
    Bei Tages – und Halbtagesfahrten besteht bei Abmeldungen bis
     8 Tage vor Fahrtantritt Anspruch auf Kostenrückerstattung.
    Bei allen Fahrten
    tritt die KEB lediglich als Vermittler bzw. als Organisator auf. Sie ist daher nicht als Reiseveranstalter im rechtlichen Sinne anzusehen. Haftend im Sinne des BGB und übriger gesetzlicher Bestimmungen sind daher die jeweiligen Busunternehmer, Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaften.
  1. Datenschutz : Die Daten von Teilnehmern werden nur zu Verwaltungszwecken der  KEB  genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nicht .
  1. Spenden: Die Katholische Erwachsenenbildung Straubing-Bogen e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind also steuerlich absetzbar. Sie werden für den Kursbetrieb benötigt und verwendet. Insbesondere gilt das für Kurse, die durch Teilnehmergebühren finanziell nicht gedeckt werden können bzw. auch, um evtl. Ermäßigungen  gewähren zu können.

Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten und Studienreisen + Reisebedingungen der KEB Straubing-Bogen

 

1.    Mit der mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Anmeldung kommt ein Reisevertrag zustande, der keiner besonderen Form bedarf. Falls eine Bestätigung erfolgt, die vom ursprünglichen Angebot abweicht, liegt ein neues Angebot unsererseits vor, das nach 10 Tagen als angenommen gilt. Mit der Anmeldung werden unsere folgenden  Reisebedingungen angenommen.

 2.     Zahlungen:  Tagesfahrten sind unmittelbar nach der Anmeldung zu zahlen. Bei Studienfahrten sind 10 % des Reisepreises sofort fällig, der Rest bis 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung (= 2 Wochen vor dem Reisetermin) ist die Gesamtsumme sofort zu zahlen. Ermäßigungen sind für Kinder bei Studienreisen in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei der Teilnahme mehrerer Kinder oder bis zum Alter von 15 Jahren. Die Entscheidung trifft der 1.Vorsitzende. 4 Monate nach Vertragsabschluss kann die KEB Preiserhöhungen, falls erforderlich, bis zu 5 % vornehmen.

3.     Der Kunde kann von der Reise zurücktreten und sollte eine schriftliche Kündigung dafür einreichen. Die KEB kann von ihm eine entsprechende Entschädigung verlangen, wenn nicht eine andere Person statt dessen die Reise antritt. Es entstehen folgende Stornogebühren : Bis 22 Tage vor Reiseantritt 25 € ; bis 15 Tage: 25% des Reisepreises; bis 7 Tage: 50 % des Reisepreises und ab dem 6.Tag: 75 % des Reisepreises.

 4.     Die KEB haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl  und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Änderungen im Programmablauf ohne Verschulden der KEB lösen keine Rückzahlungsverpflichtung aus. Die KEB ist in diesem Fall gehalten, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, deren Annahme vom Reisenden nicht verpflichtend ist. Eine Beeinflussung der Reise durch höhere Gewalt, Streik, Katastrophen oder unverschuldete Nichteinhaltung von Terminen schließt eine Haftung der KEB aus.

5.     Bei Tagesfahrten und Studienreisen ist jeweils die Mindestteilnehmerzahl  angegeben, Wenn diese nicht erreicht wird, wird die Fahrt/Reise abgesagt. Dies wird jedem Teilnehmer schriftlich oder fernmündlich frühzeitig mitgeteilt. Bezahlte Beiträge werden voll rückvergütet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

6.     Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, nach Möglichkeit für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Reisende die unverzügliche Mängelanzeige, so tritt kein Anspruch auf Behebung oder Minderung ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Reise bei der KEB bzw. bei dem von ihr zur Durchführung beauftragten Unternehmen  geltend zu machen.

7.     Für Einzelzimmer werden Zuschläge berechnet. Wenn eine Bereitstellung trotz Zusage nicht möglich ist, werden die bezahlten Mehrkosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8.     Jeder Teilnehmer hat selbst die Folgen zu tragen, wenn er sich unterwegs von der Reisegruppe ohne Abmeldung beim Reiseleiter trennt oder zu spät zur Abfahrt oder einem Besichtigungstermin bzw. Beginn einer Veranstaltung erscheint. Das Tragen von entsprechenden Folgen gilt auch für die Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften bzw. auch bei Missachtung von Ge- oder Verboten.

 9.     Gerichtsstand ist für die KEB Straubing, für beauftragte Unternehmen deren Wohnsitz.

 

 

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