1. Mit der mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Anmeldung kommt ein Reisevertrag zustande, der keiner besonderen Form bedarf. Falls eine Bestätigung erfolgt, die vom ursprünglichen Angebot abweicht, liegt ein neues Angebot unsererseits vor, das nach 10 Tagen als angenommen gilt. Mit der Anmeldung werden unsere folgenden Reisebedingungen angenommen.
2. Zahlungen: Tagesfahrten sind unmittelbar nach der Anmeldung zu zahlen. Bei Studienfahrten sind 10 % des Reisepreises sofort fällig, der Rest bis 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung (= 2 Wochen vor dem Reisetermin) ist die Gesamtsumme sofort zu zahlen. Ermäßigungen sind für Kinder bei Studienreisen in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei der Teilnahme mehrerer Kinder oder bis zum Alter von 15 Jahren. Die Entscheidung trifft der 1.Vorsitzende. 4 Monate nach Vertragsabschluss kann die KEB Preiserhöhungen, falls erforderlich, bis zu 5 % vornehmen.
3. Der Kunde kann von der Reise zurücktreten und sollte eine schriftliche Kündigung dafür einreichen. Die KEB kann von ihm eine entsprechende Entschädigung verlangen, wenn nicht eine andere Person statt dessen die Reise antritt. Es entstehen folgende Stornogebühren : Bis 22 Tage vor Reiseantritt 25 € ; bis 15 Tage: 25% des Reisepreises; bis 7 Tage: 50 % des Reisepreises und ab dem 6.Tag: 75 % des Reisepreises.
4. Die KEB haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Änderungen im Programmablauf ohne Verschulden der KEB lösen keine Rückzahlungsverpflichtung aus. Die KEB ist in diesem Fall gehalten, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, deren Annahme vom Reisenden nicht verpflichtend ist. Eine Beeinflussung der Reise durch höhere Gewalt, Streik, Katastrophen oder unverschuldete Nichteinhaltung von Terminen schließt eine Haftung der KEB aus.
5. Bei Tagesfahrten und Studienreisen ist jeweils die Mindestteilnehmerzahl angegeben, Wenn diese nicht erreicht wird, wird die Fahrt/Reise abgesagt. Dies wird jedem Teilnehmer schriftlich oder fernmündlich frühzeitig mitgeteilt. Bezahlte Beiträge werden voll rückvergütet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
6. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, nach Möglichkeit für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Reisende die unverzügliche Mängelanzeige, so tritt kein Anspruch auf Behebung oder Minderung ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Reise bei der KEB bzw. bei dem von ihr zur Durchführung beauftragten Unternehmen geltend zu machen.
7. Für Einzelzimmer werden Zuschläge berechnet. Wenn eine Bereitstellung trotz Zusage nicht möglich ist, werden die bezahlten Mehrkosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Jeder Teilnehmer hat selbst die Folgen zu tragen, wenn er sich unterwegs von der Reisegruppe ohne Abmeldung beim Reiseleiter trennt oder zu spät zur Abfahrt oder einem Besichtigungstermin bzw. Beginn einer Veranstaltung erscheint. Das Tragen von entsprechenden Folgen gilt auch für die Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften bzw. auch bei Missachtung von Ge- oder Verboten.
9. Gerichtsstand ist für die KEB Straubing, für beauftragte Unternehmen deren Wohnsitz.